Deutschintegrationskurse für Asylbewerber, Geduldete , Ausländer und Zuwanderer
Laut Aufenthaltsgesetz in Deutschland dürfen Sie einmalig die deutsche Sprache in einem Integrationskurs erlernen. Die deutschen Sprachkenntnisse von Ausländern, die dauerhaft in Deutschland leben werden, sind inzwischen als eines der Hauptkriterien einer erfolgreichen Integration angesehen. Dem zugrunde werden Integrationskurse angeboten.
Was ist ein Integrationskurs?
Der Integrationskurs – Allgemeinkurs besteht aus 6 Modulen jeweils 100 Stunden(also aus 600UE) und aus dem Orientierungskurs – Leben in Deutschland, der aus einem Modul (100 Stunden bzw. 100 UE) besteht.
In dem Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag brauchen. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen, das Schreiben von Briefen und das Ausfüllen von Formularen.
Der Orientierungskurs – Leben in Deutschland - informiert Sie über das Leben in Deutschland und vermittelt Ihnen Wissen über die Rechtsordnung, die Kultur und die jüngere Geschichte des Landes.
Es gibt auch spezielle Integrationskurse zum Beispiel für Frauen, Eltern, Jugendliche sowie für Personen, die nicht richtig oder gar nicht lesen und schreiben können. Diese Sprachkurse - z.B.: Zweitschriftlernerkurse oder Alphabetisierungkurse - dauern 10 Module (1000 Stunden bzw. UE).
Allerdings wenn Sie ein schnell Lerner sind, besteht die Möglichkeit einen Intensivkurs zu besuchen. Dieser Kurs dauert dann lediglich 430 Unterrichtsstunden.
Es wird Ihnen ein Kurs bzw. Kursabschnitt zugeteilt, nur nachdem wir einen Einstufungstest durchgeführt haben, damit wir für Sie den richtigen Kurs und das Niveau bestimmen.
Teilnahme am Abschlusstest: Deutschtest für Zuwanderer (DTZ – A2 - B1)
Der Abschlusstest besteht aus einem Sprachtest (Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen) und dem Test zum Orientierungskurs L.i.D (33 Fragen). Wenn Sie im Sprachtest ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen und den Test L.i.D. bestehen, haben Sie den Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen und erhalten das „Zertifikat Integrationskurs“.
Wenn Sie nicht erfolgreich waren, erhalten Sie nur eine Bescheinigung über das erreichte Ergebnis. Die Teilnahme am Abschlusstest ist für Sie kostenlos.
Vorteile durch die Teilnahme am Integrationskurs
Ausländerinnen und Ausländer, die aus einem Land kommen, das nicht zur Europäischen Union gehört, müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem muss man ausreichend die deutsche Sprache beherrschen sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland besitzen.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses sind diese Voraussetzungen erfüllt. Außerdem können Sie dann gegebenenfalls ein Jahr früher eingebürgert werden. Darüber hinaus erleichtern Ihnen die in dem Integrationskurs erworbenen Deutschkenntnisse den Alltag in Deutschland und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Anmeldung zum Sprachkurs
Um an einem Sprachkurs teilnehmen können, wird eine Zulassung benötigt. Ausländer, die sich bereits längerfristig in Deutschland aufhalten, Deutsche oder Unionsbürger können diese direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen. Die Leistungsbezieher (SGB II) können bzw. werden durch den Jobcenter zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet (Verpflichtung zum Besuch eines Integrationskurses durch das Jobcenter, falls diese ausgesprochen wurde). Ausländer, die frisch in das Bundesgebiet eingereist sind, erhalten einen Berechtigungsschein zur Teilnahme an einem Integrationskurs vom zuständigen Ausländeramt ausgehändigt. Sie bekommen außerdem eine Liste mit Sprachschulen, die in Ihrer Nähe Integrationskurse anbieten.
Teilnehmer, die Leistungen vom Jobcenter beziehen bzw. von der Agentur für Arbeit, und eine Verpflichtung zum Integrationskurs bekommen haben, sind in der Regel von Kurskosten befreit.
Wiederholungskurse
Sie haben leider den Test nicht geschafft! Geben Sie nicht auf! Es besteht für Sie die Möglichkeit einen Wiederholungskurs zu besuchen und den Test neu und kostenlos abzulegen. Der Wiederholungkurs beinhaltet 300 Unterrichtseinheiten und dauert ca. vier Monate.
Ordnungsgemäße Kursteilnahme
Sollten Sie zu einem Integrationskurs verpflichtet worden sein, müssen Sie den Integrationskurs regelmäßig und ordnungsgemäß besuchen, da andernfalls das Ausländeramt oder ggf. das Jobcenter Sanktionen verhängen kann, z.B. Bußgeld oder Zwangsgeld.
Damit Sie das Ziel des Integrationskurses erreichen, sollten Sie ordnungsgemäß am Kurs teilnehmen. Das bedeutet, dass Sie den Unterricht regelmäßig besuchen und am Abschlusstest teilnehmen sollen. Die ordnungsgemäße Kursteilnahme ist für Sie auch wichtig, wenn Sie Fahrtkosten erhalten oder später Unterrichtsstunden des Sprachkurses wiederholen wollen. Der Kursträger bestätigt Ihnen die ordnungsgemäße Teilnahme schriftlich, wenn Sie dies wünschen. Der Wechsel des Kursträgers ist grundsätzlich nur nach Abschluss eines Kursabschnitts möglich.
Schlusswort
In unserer Einrichtung werden Sie von hochqualifizierten Dozenten unterrichtet, die die interaktivsten, effektivsten und innovativsten Lehrmethoden in dem Lernprozess einsetzen. Unsere gut ausgestatteten Räume und modern eingerichtet spielen nicht zuletzt eine Rolle für ein motiviertes und effektives Lernen. Das Team ist hoch daran interessiert, dass Sie erfolgreich die Sprache erwerben und erfolgreich die Prüfung ablegen. Da die deutsche Sprache der Schlüssel zur Integration in die deutsche Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ist.